Buchen laufender Geschäftsvorfälle
"Mache dein Hobby zum Beruf, dann brauchst Du ein Leben lang nicht arbeiten" (Quelle: Konfuzius)
Wir lieben Zahlen. Zahlen sind unsere Leidenschaft.
Mit Herz und Verstand widmen wir uns tagtäglich Ihren Unterlagen und verbuchen diese.
Es erfolgt stets eine Überprüfung auf Vollständigkeit und Plausibilität, damit Sie keinen Cent zuviel an Steuern zahlen!
Eine gutgeführte Buchhaltung macht sich immer bezahlt, denn Sie haben Ihre Zahlen im Blick und können schnell und zielgerichtet handeln.
Unsere Leistungen:
- Kontierung und Buchen von Belege – gerne auch digital, dadurch werden tagaktuelle Buchungen möglich, Ihre Belege bleiben im Unternehmen
- Erfassung der Forderungen und Verbindlichkeiten (Debitoren / Kreditoren)
- Erfassung von Kasse und Bank
- Erstellung von Auswertungen nach unternehmerischen Bedürfnissen
- Betriebswirtschaftliche Auswertung
- Summen- und Saldenliste
- Kosten- und Leistungsrechnung
- Offene-Posten-Listen (Debitoren/Kreditoren)
Laufende Lohnabrechnungen
Natürlich gibt es auch viele Unternehmen, die völlig ohne Mitarbeiter und deshalb auch ohne lfd.Lohnbuchhaltung auskommen. Doch das ändert sich grundlegend, wenn auch nur ein Arbeitnehmer eingestellt wird. Denn spätestens dann tauchen jede Menge Fragen auf.
- Wer muss alles wissen, dass das Unternehmen jetzt als Arbeitgeber auftritt und einen beziehungsweise mehrere Mitarbeiter beschäftigt?
- Wie läuft das mit dem Lohn, der Lohnabrechnung und der Lohnsteuer?
- Wie beantrage ich eine Betriebsnummer?
- Was ist mit der Berufsgenossenschaft?
- Was muss ein Lohnbuchhalter können?
- Braucht man jemanden im Haus für die Lohnbuchhaltung oder sollte man die Aufgaben an einen Experten abgeben?
- Wo liegen die Vor- und Nachteile dieser beiden Möglichkeiten?
- Wie läuft die Zusammenarbeit mit einem externen Lohnbuchhalter und wie viel kostet die Lohnbuchhaltung extern?
Bevor überhaupt Gehälter an Mitarbeiter, Steuern an das Finanzamt und Beiträge zu den Sozialversicherungsträgern fließen können, sind einige formale Dinge zu beachten.
Das ist nicht bei jedem Mitarbeiter identisch und kann sich zum Beispiel zwischen Angestellten (unbefristet), kurzfristig Beschäftigten und Minijobbern unterscheiden.
Dabei spielt es prinzipiell keine Rolle, welche Unternehmensform (Einzeluntenehme, GmbH; GbR) gewählt wurde, entscheidend ist, ob es angestellte Mitarbeiter gibt.
Betriebsnummer bei der Arbeitsagentur beantragen:
Das gilt natürlich nur bei der Einstellung des allerersten Arbeitnehmers. Für das später hinzukommende Personal haben Sie die Betriebsnummer ja schon.
Steuerliche Daten:
Die Lohnbuchhaltung braucht die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) des neuen Mitarbeiters, sein Geburtsdatum und die Angabe, ob es sich um ein Haupt- oder Nebenarbeitsverhältnis handelt. Mit diesen Daten und dem Beginn der Beschäftigung lassen sich die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) von Arbeitnehmern von der Finanzverwaltung online abrufen. ELStAM hat mittlerweile die gute alte Lohnsteuerkarte ersetzt, auf der früher Informationen wie Steuerklasse, Freibeträge und Kinderzahl standen – und die der Mitarbeiter beim Personalsachbearbeiter abgeben musste.
Krankenkasse und Sozialversicherung:
Aufgabe des Arbeitgebers ist es auch, sich innerhalb von zwei Wochen bei der jeweiligen Krankenkasse ihres Angestellten zu melden. Dazu braucht der Lohnbuchhalter unter anderem die Sozialversicherungsnummer des Mitarbeiters.
Gesetzliche Unfallversicherung:
Anmeldung bei der entsprechenden Berufsgenossenschaft. Wenn Sie nicht wissen, welche das ist, können Sie das bei der IHK oder der Handwerkskammer erfragen.
Urlaubsnachweis:
Oft werden Mitarbeiter mitten im Jahr eingestellt. Doch wie viel Urlaub hat der neue Kollege schon beim alten Arbeitgeber genommen? Anteilig? Oder den ganzen Jahresurlaub? Nur mit dem entsprechenden Nachweis kann der korrekte Urlaubsanspruch ermittelt werden.
Scheidet ein Mitarbeiter aus, gehört es auch zu den Pflichten des Arbeitgebers, die Abmeldungen bei den entsprechenden Stellen zu veranlassen.
Unsere Leistungen:
- Stammdatenerfassung und Fehlzeitenverwaltung
- Erstellung der ldf. Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Erstellung der entsprechenden Auswertungen
- Meldungen an die Sozialkassen und Berufsgenossenschaften
- Erstellung der Lohnsteuer- Anmeldungen
- Ausstellung von Arbeitsbescheinigungen und Verdienstnachweisen
- Begleitung von Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
Zahlungsverkehr
Abwicklung des laufenden Zahlungsverkehrs.
- Erstellung von Zahlungsvorschlagslisten
- Abwicklung der Zahlungen
- Durchführung des Lastschrifteneinzuges von Forderungen
Mahnwesen
- Verwaltung des kaufmännischen Mahnwesens
- Pflege der offenen Forderungen (OPOS- Listen)
- Erstellung und Versendung von Mahnungen, gerne auf Ihrem eigenen Geschäftspapier
- Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens auf Wunsch
Betriebswirtschaftliche- und Unternehmensberatung
- Erstellung der Betriebswirtschaftlichen Auswertung
- Aufbereitung der Unternehmenskennzahlen
- Finanz- und Liquiditätsübersicht und Planung sowie Bonitätsprüfung
- Existenzgründerberatung